Ihr gutes Recht
ZaberBote: Darf der Vermieter eigenmächtig die Mieterwohnung räumen?
Rechtsanwältin Armbruster: Nein! Das sind Wildwestmethoden. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Vermieter, die unberechtigt zur Selbsthilfe greifen, zum Schadensersatz verpflichtet sind. Eine Vermieterin kündigte fristlos, nachdem der Mieter mehrere Monate mit unbekanntem Aufenthaltsort abwesend war und die Miete für zwei Monate nicht gezahlt hatte. Daraufhin ließ sie die Mieterwohnung öffnen und entsorgte die komplette Wohnungseinrichtung. Die Vermieterin musste für die Folgen der eigenmächtigen Wohnungsräumung haften. Voraussetzung für eine Räumung der Wohnung ist immer ein Räumungstitel. Es empfiehlt sich daher stets, möglichst frühzeitig rechtliche Beratung einzuholen.